Kumulieren/Panaschieren

Jede Stimme ist wichtig!

Das Wahlverfahren einfach und kompakt erklärt

Bei Bundes- und Landtagswahlen besitzt der Wähler ganz klassisch zwei Stimmen. Bei der hessischen Kommunalwahl ist das anders: nicht zwei, sondern je nach Größe der Gemeinde besitzt der Wähler mehr Stimmen. In Biebergemünd können die Wähler bis zu 31 Stimmen vergeben. 
An diesem Punkt kommt das Kumulieren und Panaschieren zum Einsatz. 

Jeder Wähler hat in diesem System so viele Stimmen wie Sitze in der Gemeindevertretung zu vergeben sind – in Biebergemünd sind das 31
Die Stimmen können einzeln oder gehäuft (Kumulieren) an Bewerber, auch aus verschiedenen Wahlvorschlägen (Panaschieren), vergeben werden. 

Um das System zu veranschaulichen, haben wir ein Video für Sie vorbereitet:

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