Liebe CDU: wie stehst Du zur Windkraft?

Antworten der CDU Biebergemünd an die Fragen der BI

vom 27. Februar 2021

Hinweis: Die Antworten sind nur im Ganzen zu verwenden. Der Entnahme nur einzelner Zitate daraus stimmen wir ausdrücklich nicht zu.

Die Antworten können Sie sich auch bequem als PDF herunterladen!


Frage 1:
Befürworten Sie generell Windkraftanlagen auf der Gemarkung Biebergemünd? Falls ja, welche Flächen kommen für Ihre Partei / Wählervereinigung in Frage?

Antwort 1:
Grundsätzlich halten wir die Windkraft für einen sinnvollen Beitrag in einem Mix von Energieträgern zur Stromerzeugung. Hinsichtlich der Gemarkung Biebergemünd halten wir eine enge räumliche Beschränkung auf wenigen Flächen für eine mögliche Erstellung von Windkraftanlagen für geboten. Zu diesem Zweck hat die Kommission für Erneuerbare Energien Biebergemünd (KEEB) einen Teilflächennutzungsplan Windkraft erstellt, der nunmehr in Einklang mit dem jetzt offengelegten Regionalplan Südhessen zu bringen ist. Dieser Regionalplan sieht vor, dass auf zwei Flächen, mit Platz für insgesamt ca. 6-7 Windkraftanlagen, solche geplant werden dürfen.


Frage 2:
Windkraftanlagen auf den Windkraftvorrangflächen 2-308 und 2-304 nach TPEE würden zumindest teilweise nicht im Einklang zum derzeit gültigen Flächennutzungsplan Windkraft der Gemeinde Biebergemünd stehen. Wie vereinbaren Sie dies mit der kommunalen Selbstverwaltung der Gemeinde auf ihrer Gemarkung? Welche konkreten Maßnahmen würden Sie bei einem entsprechenden Genehmigungsantrag ergreifen?

Antwort 2:
Ober sticht Unter: Der Teilflächennutzungsplan der Gemeinde ist mit dem nun offengelegten Regionalplan in Übereinstimmung zu bringen. Hinsichtlich eines etwaigen Genehmigungsantrags: Jeder Genehmigungsantrag hat nochmals eine gesonderte Prüfung nach dem BImSchG zu bestehen, über die das Regierungspräsidium zu entscheiden hat.


Frage 3:
Welche konkreten Maßnahmen würden Sie ergreifen, falls es entgegen den Aussagen von Bürgermeister Weber auf der Homepage der Gemeinde auf den jetzigen Weißflächen 2-78, 2- 304c, 2-308, 2-308a, 2-931 und 2-932 nach TPEE doch zu einer Ausweisung von Windkraftvorrangflächen käme?

Antwort 3:
Die Frage geht nach unserem Dafürhalten von falschen Voraussetzungen aus. So hat das Regierungspräsidium im nun offengelegten Regionalplan diese ehemals Weißflächen nunmehr als „Vorranggebiet für Forstwirtschaft“ ausgewiesen. Diese Flächen sind im Ramen der laufenden Offenlegung des Regionalplans nicht(!) Gegenstand für Anmerkungen von Trägern öffentlicher Belange und somit kein(!) Teil der Diskussion mehr. Sollte es jedoch wider Erwarten zu einer Änderung dieser jetzt „Vorranggebiete für Forstwirtschaft“ hin zu „Vorranggebieten zur Nutzung der Windenergie“ kommen, dann würde eine solche Änderung von Rechts wegen wieder zur Offenlage gebracht werden müssen. Die CDU würde sich in diesem – unwahrscheinlichen – Fall dafür stark machen, daß sich die Gemeinde Biebergemünd mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln gegen eine solche Änderung zur Wehr setzte.

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